Wir sind ein zertifizierter WHG Fachbetrieb
Entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist es nur Fachbetrieben nach WHG erlaubt, bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten auszuführen. Hierzu gehören Arbeiten wie das Errichten, Instandsetzen und Stilllegen von Anlagen sowie deren Innenreinigung.
Unternehmen, die Betreiber solcher Anlagen sind, tragen die Verantwortung dafür, dass nur nach dem WHG zertifizierte Unternehmen mit solchen Arbeiten beauftragt werden.